Kfz-Versicherung und Schutz rund ums Fahrzeug

Rund ums Fahrzeug gibt es drei Bausteine, die sich ergänzen: die Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko) für Unfälle und äußere Ereignisse, die Reparaturkostenversicherung für technische Defekte nach Ablauf der Herstellergarantie – die Kasko zahlt dafür nämlich nicht – und die Haftpflicht für E-Roller, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Für jeden neuen Sachversicherungsvertrag unterstützen wir zudem ein regionales Sportprojekt.

Versicherungen für Auto, Motorrad und Roller

Kfz-Versicherung 2026

Neuanmeldung, Fahrzeugwechsel oder Wechsel zum Jahresende: Haftpflicht, Teil- und Vollkasko zu exklusiven Konditionen.

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Reparaturkostenversicherung

Für Auto und Motorrad bis 10 Jahre, 200.000 km und 225 kW: übernimmt Werkstattkosten bei technischen Defekten.

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Haftpflicht für E-Roller

Für E-Scooter und Elektroroller gesetzlich vorgeschrieben – inklusive Versicherungskennzeichen.

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Häufige Fragen zur Fahrzeugversicherung

Zahlt die Kaskoversicherung einen Motorschaden?

Nein. Teil- und Vollkasko leisten bei Unfall, Diebstahl, Glasbruch, Sturm oder Wildschaden – also bei äußeren Ereignissen. Verschleiß und technische Defekte sind ausgeschlossen. Dafür gibt es die Reparaturkostenversicherung.

Brauche ich für einen E-Scooter eine Versicherung?

Ja. Für Elektroroller und E-Scooter mit Straßenzulassung ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie erhalten dafür ein Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr zum 1. März erneuert wird.

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

In der Regel zum 1. Januar, mit Kündigungsfrist von einem Monat – also bis Ende November. Bei Beitragserhöhung, Fahrzeugwechsel oder nach einem Schaden gilt ein Sonderkündigungsrecht.

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