D&O Versicherung für Mitglieder in Vereinsvorständen und Verbänden.

Als Vorstand eines eingetragenen Vereins haften Sie für Vermögensschäden unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen gegenüber dem Verein oder Dritten – dies sogar gesamtschuldnerisch, d. h. auch für ein Verschulden Ihres Vorstandskollegen. Deshalb liegt es in Ihrem Interesse, aber auch im Interesse des Vereins / Verbands, Sie mit der D&O-Versicherung bei möglichen Fehlern zu schützen.

Die D&O-Versicherung sichert Sie als Entscheidungsträger im Verein oder Verband gegen zivilrechtliche Schadenersatzforderungen ab.

Ihr Privatvermögen wird bei Schadenersatzforderungen nicht angetastet, die D&O-Versicherung schützt so Ihre berufliche und private Existenz.

Schließen Sie die D&O-Versicherung zusammen mit unserer Vermögensschadenhaftpflicht ab.

Warum ist es sinnvoll, sowohl eine VH als auch ein D&O abzuschließen?

Wir empfehlen unseren Kunden generell dazu, sowohl eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (= VH) als auch eine Director´s and Officer´s-Haftpflichtversicherung (= D&O) abzuschließen.

Das hat folgende Gründe:

  • VH und D&O können sich nur gegenseitig ergänzen, die eine Versicherung kann die andere nicht ersetzen.
  • Die Vermögensschadenhaftpflicht und die D&O haben verschiedene Schutzrichtungen:
    Die VH schützt primär das Vermögen der Organisation. Die D&O schützt hingegen primär das Privatvermögen der Organe, und sekundär das Vermögen der Organisation.
  • VH und D&O definieren den „Versicherungsfall“ unterschiedlich:
    Bei der VH ist es die Pflichtverletzung, die zum Vermögensschaden führt.
    Bei der D&O ist es die offizielle Inanspruchnahme des Organs durch den geschädigten Dritten oder die eigene Organisation.
    Damit sind die Hürden bei der D&O viel höher.
  • In der VH und D&O sind verschiedene Personenkreise versicherbar:
    Die D&O schützt die Organe, falls die in ihrer Tätigkeit als Organ eine Pflichtverletzung begehen, die zu einem Vermögensschaden führt.
    Die VH schützt darüber hinaus alle Mitarbeiter und die Organe bei der satzungsgemäßen Tätigkeit für die Organisation.

Weitere Unterschiede:

  • Versicherungssumme:
    wenn es mal zu einem Vermögensschaden im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Organes kommt, dann sind die Schadensummen oft höher als die im Alltagsgeschäft der Mitarbeiter. Deshalb sind in der D&O Versicherung höhere Versicherungssummen möglich als in der Vermögensschadenhaftpflicht.
  • Schadenrisiko:
    Die VH deckt Fehler, die im Tagesgeschäft passieren. Da jene häufiger vorkommen als ein Fehler bei Tätigkeit als Organ, trägt die VH das größere Alltags-Risiko.
  • Verschulden:
    In der D&O ist in der Regel nur die fahrlässige Pflichtverletzung durch ein Organ gedeckt.
    In der Vermögensschadenhaftpflicht ist neben der Fahrlässigkeit sogar auch Vorsatz versicherbar, und zwar von Organen und Mitarbeitern.

Daher ist es ratsam, sowohl eine Vermögensschadenhaftpflicht als auch eine D&O- Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Bitte beachten Sie auch , dass Sie einen Sportverein Ihrer Wahl bereits  mit der Übertragung  Ihres bestehenden Versicherungsvertrages an uns unterstützen können.
Ihr Vertrag bleibt so bestehen wie Sie ihn haben aber wir zahlen einen Sporttaler (3,00€) an den GUT-NASS Förderverein e.V. . Hiervon gehen 2,50 an Ihren Wunschverein. 0,50€ verbleiben beim GN-Förderverein e.V. für eigene Projekte und Aufwendungen.